Das neue Erwachsenenschutzrecht löste 2013 das alte Vormundschaftsrecht ab. Und die Neuerungen geben teilweise zu reden…
Die Juristin und Lehrerin Sibylle Fischer und ich haben versucht, das Erwachsenenschutzrecht auf eine einfache Weise mit Hilfe von animierten Videos darzustellen. Schlussendlich sind vier thematische Kurzfilme entstanden.
Teil 1 zeigt die Zielgruppen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts der Schweiz und erklärt die beiden Varianten der Selbstvorsorge:
- Vorsorgeauftrag und
- Patientenverfügung
Durch den Vorsorgeauftrag kann jede handlungsfähige Person für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit festlegen, wer in welchem Umfang zuständig sein soll.
Teil 2 erklärt die Massnahmen von Gesetzes wegen bei urteilsunfähigen Menschen.
Bei urteilsunfähigen Personen übernimmt der Ehepartner oder der eingetragene Partner die Vertretung, wenn kein Vorsorgeauftrag oder keine Beistandschaft besteht.
Teil 3 erklärt die Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde – die Beistandschaften.
Eine Beistandschaft wird errichtet, wenn eine volljährige Person wegen einer psychischen Störung, einer geistigen Behinderung oder eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nur teilweise oder gar nicht besorgen kann.
Teil 4 erklärt die härteste Massnahme, die fürsorgerische Unterbringung.
Diese Massnahme muss jedoch absolut notwendig sein und alle anderen Massnahmen eine ungenügende Wirkung erzielt haben.