Mit der Änderung des Stipendiengesetzes führt der Aargau das Splittingmodell ein. Das hat zur Folge, dass ein Drittel der Stipendien nur noch als Darlehen bezogen werden kann und innert 10 Jahren zurückbezahlt werden muss. Dadurch müssten sich Studierende, die sich ein Studium nicht leisten können, künftig verschulden.
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Foto: http://www.stipendiengesetz.ch