Nach dem Bundesrat will auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats künftig Exporte von Rüstungsmaterial auch in Bürgerkriegsländer erlauben. Die Ausfuhr von Waffen aus Schweizer Rüstungsschmieden soll erlaubt sein, wenn »kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial in internen bewaffneten Konflikten eingesetzt wird.« Wirtschaftliche Argumente (Sicherung von Arbeitsplätzen in einheimischer Rüstungsindustrie um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz zu erhöhen) gehen vor und ich empfinde diese Formulierung als ziemlich zynisch, so um irgend einen moralischen Schein zu bewahren. Man stelle sich vor, die Schweiz liefert Waffen in die Türkei oder nach Saudi-Arabien, in die Ukraine. Und diese Waffen werden in internen Konflikten eingesetzt und erfüllen den Zweck, den Waffen haben… Sind die für diese Verordnung verantwortlichen Bundesräte und Parlamentarier auch bereit, allfällige Flüchtlinge aus genau diesen Konfliktgebieten, die mit Waffen aus der Schweiz vertrieben wurden, in der Schweiz aufzunehmen?
Wäre es für die Sicherheit der Schweiz nicht dienlicher, sich mehr an Henri Dunant, dem Gründer des Roten Kreuz, zu orientieren? Statt Waffenlieferungen mehr IKRK. Dieses bemüht sich um Verhinderung und Schlichtung von Konflikten und Vermittlung zwischen Konfliktparteien. Das käme unserer Sicherheit mehr zu gute.
Spinnen wir die Formulierung »Wenn kein Grund zur Annahme besteht…« doch weiter und schauen, was diese alles auch noch bewirken könnte:
- Wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass der Klimawandel tatsächlich stattfindet, dann könnten Regierung und Parlament trotzdem griffige Gesetze gegen Co2-Ausstoss beschliessen…
- Wenn keine Grund zur Annahme besteht, dass die Wetterereignisse und deren Auswirkungen immer extremer werden, dann könnten Regierung und Parlament trotzdem Erlasse beschliessen, die regenerierbare Energie ausdrücklich fördern…
- Wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass die globalen Unterschiede zwischen Nord und Süd immer grösser werden, dann könnten Regierung und Parlament trotzdem Erlasse beschliessen, die die Verantwortung internationaler Konzerne in der Schweiz regeln…
Was ist dein Satz zu »Wenn kein Grund zur Annahme besteht…«?
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